Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (QbA) - deutsche Spitzenweine
Wissenswertes zu den Qualitätsweinen bestimmter Anbaugebiete (QbA)
QbA-Weine - deutsche Qualitätsweine
Eine große Anzahl deutscher Weine trägt das Siegel des Qualitätsweins bestimmter Anbaugebiete (QbA), was in jedem Fall für den Weinstandort Deutschland und sein klares Bekenntnis zum bestmöglichen Weingenuss spricht. Es sind hohe Auflagen und strikte Vorgaben, die von den Winzern / Weingütern zu leisten und absolvieren sind.
Beim deutschen Landwein war man zufrieden wenn 85% der Reben aus den deutschen Weinanbaugebieten kamen. Dies trifft beim Qualitätswein aus heimischer Produktion nicht zu. Es ist eine klare und gewollte Abstufung vom Landwein zum Qualitätswein hin. Rebsortenreine Qualitätsweine haben in jedem Fall typisch für die jeweilige Rebsorte zu sein.
Die Prüfung der Kriterien erfolgt anhand von sensorischen und analytischen Punkten, die verpflichtend für die amtliche Prüfnummer sind, die entsprechend auf dem Flaschenetikett zu finden ist. Wird zusätzlich zur Prüfnummer auf dem Etikett noch die zu Grunde liegende Wein-Lage des Weinbergs genannt, so ist es Voraussetzung, dass mindestens 85% der Trauben von diesem Weinberg stammen. Des Weiteren haben die zu verwendenden Trauben über einen speziellen Reifegrad zu verfügen, um auch dem vorgeschriebenen Mindestmostgewicht gerecht zu werden. Grundsätzlich liegt dieser Wert beim Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (QbA) zwischen 50° und 72° Öchsle.
Zusammen mit den Qualitätsweinen mit Prädikat (QmP) und die Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete (QbA) bilden sie die Gruppe Qualitätsweine aus Deutschland. Der hohe Anspruch stellt erst die außergewöhnliche Qualität und den Charakter der Weine langfristig auf breiter Ebene sicher. Der Zusatz "bestimmter Anbaugebiete" soll in diesem Zusammenhang aufzeigen, dass auf den dafür vorgesehenen und geprüften Gebieten und Flächen hochwertigster Weinbau im Sinne des Gesetzgebers betrieben werden darf.
Jeder deutsche Qualitätswein ist zudem dadurch gekennzeichnet, dass abhängig von der Rebsorte als auch dem Anbaugebiet Untergrenzen beim natürlichen Alkohol definiert wurden, die unterschiedlich ausfallen können. Es ist erlaubt, Qualitätsweine mit Zucker zusätzlich anzureichern. Die Grenzwerte hierzu sind jedoch im Detail genau vorgeschrieben.