Qualitätsstufen deutscher Weine - Kabinett

Wissenswertes zu Kabinettweinen - Prädikatswein

Kabinett-Weine - Prädikatswein

Die Begriffe Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese, Spätlese, Eiswein und Kabinett haben einen großen gemeinsamen Nenner. Alle von ihnen sind, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß, Symbole für deutschen Wein der absoluten Spitzenklasse. Allesamt fallen sie zudem unter den Begriff der deutschen "Prädikatsweine". Die Bezeichnung "Kabinett" hat bereits eine lange, bewegte Geschichte hinter sich und findet ihren Ursprung im 15. Jahrhundert. So wurde im Kloster Eberbach im Weinanbaugebiet Rheingau ein Raum geschaffen, in dem außergewöhnlich teure Weine gehortet und gesammelt wurden. Dieser trug den Namen "Cabinet", woraus sich das heutige Kabinett her ableitet.

Um Kabinett Qualitäts- als auch Prädikatswein werden zu können, müssen bestimmte, grundlegende Anforderungen überwunden werden. Dies unterscheiden sich auch im Herkunftsland, beispielsweise zwischen Deutschland und Österreich, in einigen Details. Um aufzuzeigen, dass sämtliche gesetzlichen Vorgaben erfüllt wurden, wird die amtliche Prüfnummer direkt auf das Weinetikett mit aufgedruckt. In Deutschland ist es Voraussetzung, dass bei Spätlese-Weinen ein Mindestmostgewicht von 73° Öchsle eingehalten wird. Mit dem Mindestmostgewicht wird die Menge oder das Verhältnis der gelösten Partikel im Traubenmost beschrieben, die das wichtigste Kriterium zur Abgrenzung verschiedener Wein-Qualitäten darstellen.

Da Ausnahmen auch im Weinbereich die Regel bestätigen, müssen verschiedene Rebsorten im Weinanbaugebiet Baden höhere Öchsle-Werte aufweisen, die zwischen 76° und 85° Öchsle liegen. Dies hängt damit zusammen, dass höhere Anforderungen ans Weinland Baden bestehen, da die Winzer dort, im Vergleich zum Rest von Deutschland, bessere klimatische Bedingungen vorliegen haben und in der Weinbauzone B angesiedelt sind. Alle anderen deutschen Weingebiete sind in der Weinbauzone A, demjenigen Bereich, der die schlechtesten Voraussetzungen für hochwertigen Qualitätsweinbau besitzt. 

Kabinettweine dürfen, wie bei allen deutschen Prädikatsweinen auch, keine zusätzlichen Beigaben, wie Most, Zucker oder gegebenenfalls auch Traubensaft, erhalten. 

Deutsche Kabinett Qualitätsweine