Erstes Gewächs - Besonderheit aus dem Weinanbaugebiet Rheingau
Wissenswertes zum Qualitätsprädikat Erstes Gewächs
Qualitätsprädikat Erstes Gewächs - Besonderheiten
Die vom VDP - dem Verband Deutscher Prädikatsweingüter e.V. definierten Qualitätsstufen beinhalten als oberste Prädikatsstufe die VDP.Grosse Lage, die ausschließlich hervorragende Weinlagen beinhaltet. Trockene Weine aus diesen großen Lagen werden durch den VDP als VDP.Grosses Gewächs bezeichnet.
Selbstverständlich gehen damit strenge Regulierungen einher, die beispielsweise die Ertragsmenge pro Hekar Weinfläche bestimmen, die bei den großen Gewächsen 50 Hektoliter pro Hektar betragen.
Analog zu diesen Qualitätskriterien wurde im deutschen Weinanbaugebiet Rheingau der Begriff des "Ersten Gewächs" definiert, die ebenfalls auf den besten Lagen, eben im Rheingau, verwendet werden. Dies trifft jedoch nur auf die Rebsorten Riesling und Spätburgunder zu. Doch diese stellen ohnehin das Gros der in der Weinregion eingesetzten Rebsorten dar. Damit ein Wein die geforderten Kriterien auch erfüllen kann, muss dieser wie auch bei den anderen Qualitätsprädikaten eine bestimmte Menge an Mostgewicht erreicht werden.
Grundvoraussetzung ist neben dem trockenen Ausbau des Weins, auch die Rebsortenreinheit. Gemäß den VDP-Vorgaben muss der Weinberg als "Große Lage" gelten, was sich z.B. durch die gezielt, reduzierte Ertragsmenge von 50 Hektolitern Wein pro Hektar darstellt oder die am Weinberg betriebene manuelle Handlese. So ist nur der Begriff ein anderer. Statt Großem Gewächs, wie es in zwölf der dreizehn deutschen Weinanbaugebiete üblich ist, lautet die Bezeichnung im Rheingau Erstes Gewächs (seit 1999 ist dies der Fall).